Solarthermieförderung seit Januar 2024

180 € pro Tonne CO2 kostet es, die Treibhausgasemissionen nicht zu reduzieren, sondern die Schäden der Klimakatastrophe zu zahlen. 45 € pro Tonne werden davon seit dem 1. Januar 2024 über die CO2-Abgabe auch tatsächlich abgerechnet.

Eine typische Heizungsanlage im Einfamilienhaus, die jährlich 2.000 Liter Heizöl mit einem CO2-Emissionsfaktor von 2,6 kg CO2/Liter verbraucht, verursacht in 10 Jahren also einen Schaden von rund 10.000 €, zusätzlich zu dem, was an Geld in die Erdölförderländer abfließt. Eine Sonnenkollektoranlage für Warmwasser und Heizungsunterstützung kann in den meisten Fällen so dimensioniert werden, dass sie den Heizölverbrauch um wenigstens 20 Prozent reduziert.

Seit sich durch den Angriff Russlands auf die Ukraine Heizöl, Erdgas und auch Strom stark verteuert haben, können sich diejenigen freuen, die schon in den Vorjahren die hohen Zuschüsse für eine Solarthermieanlage genutzt haben, um damit ihren Energieverbrauch drastisch zu senken. Die Wirtschaftlichkeit der Solarwärme hat sich schlagartig verbessert!

Mit dem Jahreswechsel ist die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft getreten. Die Solarthermie ist 100%ige erneuerbare Energie und gehört daher zu den Heizungstechnologien, mit denen der im GEG festgeschriebene Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien erreicht werden kann. Daher kann für Solarthermie wie für Wärmepumpen, Biomassekessel und Wärmenetzanschlüsse nach den neuen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten beantragt werden. Zusätzlich gibt es bis zu 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus, wenn die neue Heizungsanlage 65% EE-Anteil erreicht, noch bevor diese Vorgabe des GEG verpflichtend wirksam wird (d. h. vor Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung).

Auszug aus den am 29.12.2023 veröffentlichten Richtlinien

Im Unterschied zur Wärmepumpe oder den anderen förderfähigen Heizungstechnologien erzeugt der Sonnenkollektor erneuerbare Wärme unter minimalem Einsatz von Strom für die Kollektorkreispumpe. Daher lohnt es sich, auch Wärmepumpen, Pelletkessel oder Wärmenetzanschlüsse, die wie herkömmliche Heizkessel Energiekosten verursachen, mit Solarthermie zu kombinieren.

Die neuen Richtlinien enthalten aufgrund der knappen Staatsfinanzen diese wesentliche Einschränkung:

8.3 Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben
Die förderfähigen Ausgaben können im Wege der Zuschussförderung – für Maßnahmen (…) nach Nummer 5.3 pro Gebäude insgesamt (unabhängig vom Zeitraum und unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge) – bis zur Höhe der folgenden Höchstbeträge gefördert werden (Höchstgrenze).

Unter Nummer 5.3 der Richtlinien werden die zur Förderung geeigneten Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), also auch die Solarthermie definiert. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für diese Anlagen nach Nummer 5.3 beträgt:
* 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
* jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
* jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Somit ist es nicht mehr möglich, in jedem Kalenderjahr weitere Förderanträge mit jeweils neuer Kappungsgrenze zu stellen. Wer z. B. für sein Einfamilienhaus in diesem Jahr 20.000 € für eine Solarthermieanlage mit Pufferspeicher abrechnet, der kann nach den aktuellen Richtlinien in späteren Jahren nur noch 10.000 € z. B. für einen Wärmenetzanschluss oder eine Wärmepumpe zur weiteren Förderung melden. Allerdings kann es sein, dass Wärmepumpen in kommenden Jahren deutlich günstiger werden – oder dass eine künftige Bundesregierung wieder mehr Geld für den Klimaschutz aktiviert.

Das Ingenieurbüro solar energie information unterstützt Sie gerne dabei, mit dem passenden Konzept und den richtigen Unterlagen den Antrag für Ihr Projekt zu stellen.

Hinweise zum Schluss: Irrtum und veralteter Stand der Informationen ist nicht ausgeschlossen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Vergabe entscheidet die Förderstelle.

Verbindungen

Hier einige Links zu Internetseiten, denen ich mich aus fachlichen oder persönlichen Gründen verbunden fühle:

Online-Beratung / Energiewende / Förderung

CO2online.de

greenUp-Architektur und Bauberatung

Energiesparkonto

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.

https://www.sonnenhaus-institut.de/

Partnerfirmen

www.apritec.com
Spezialisierter Haustechnik-Fachgroßhandel im Bereich Heizen, Klimatisieren und Regeln

Technische Alternative
https://www.ta.co.at/

Regelungstechnik
www.resol.de


Hottgenroth Software
Software für Planer, Architekten, Handwerker und Handelsunternehmen
www.hottgenroth.de

Regionale Partner

Heizungstechnik Ingenieur Wolfgang Greiner St. Johann in Tirol
Optimierung von Energie- und Heizungssystemen

Dipl.-Ing. Wolfgang Buttner  Landsberg / Lech
Energieberater

Forster Sohacon  München
IT Soft- und Hardware + Solarprojekte

Daschkey oHG  Greifenberg
Heizung Bäder Kachelofenbau

Pieger Haustechnik Traunreut
Heizung Sanitär Solar

Karl Klier GmbH & Co. KG  Feldkirchen-Westerham
Sanitär Heizung Klima

WIGA Energietechnik  Abentheuer

Logo MOVE
www.move-services.eu
Feldkirchen-Westerham


Sonstige
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Quelle: Disclaimer von Juraforum.de

Repowering für Sonnenkollektoranlagen

Repowering

ist vor allem aus der Windenergiebranche bekannt und bezeichnet die Erneuerung von Energieerzeugungsanlagen am selben Standort. „Durch die rasante Entwicklung der Technologie (…) ist es in vielen Fällen rentabel, schon vor Ablauf der technischen Lebensdauer alte, kleine Anlagen durch neue, größere zu ersetzen.“ (aus: Wikipedia)

Was für die Erzeugung von Ökostrom richtig ist, kann auch guter Ansatz für Sonnenkollektoranlagen sein, die in die Jahre gekommen sind. Dazu lohnt sich ein Blick auf den Kollektor, auf den Solarspeicher und auf die Regelungstechnik.

„Repowering für Sonnenkollektoranlagen“ weiterlesen

Energiedepesche 2/2019 mit großem Themenblock Solarthermie

Die Energiedepesche ist eine vierteljährlich erscheinende Zeitschrift, die allen Mitgliedern des Bundes der Energieverbraucher kostenfrei zugesandt wird und auch im Abo erhältlich ist.

Die aktuelle Ausgabe 2/2019 hat mit drei Doppelseiten einen großen Themenblock zur Solarthermie. Ich bin stolz darauf, die meisten Inhalte dazu geliefert zu haben und danke der Redaktion der Energiedepesche für die gute Zusammenarbeit. Und auch dafür, dass sie mithilft, diese Erkenntnis zu verbreiten:

Die Solarthermie hat mit vielen Mythen zu kämpfen: Die Technik sei antiquiert und lohnen würden sich die Anlagen sowieso nicht. Das stimmt natürlich nicht: Ob Solar-Plusenergiehaus oder Solaraktiv-Mehrfamilienhaus, im Neubau ermöglicht die Solarthermie die Einhaltung strengster Baurichtlinien und auch für Bestandsgebäude winken staatliche Fördermittel.

Energiedepesche 2/2019, Seite 28

Der Bund der Energieverbraucher setzt sich immer wieder dafür ein, eine klimafreundliche Energieversorgung zu erreichen, ohne dass die Verbraucher übermäßige Energiekosten aufgebürdet bekommen. Hinsichtlich der Solarthermie ist daher sein Vorschlag für eine bessere Solarthermieförderung bemerkenswert:

Der Bund der Energieverbraucher fordert, an Stelle des jetzigen
Förderdschungels eine aus fünf Punkten bestehende zielführende, sozial gerechte und einfach nachvollziehbare Förderung zu schaffen:

  1. Bemessungsgrundlage der Förderung ist der jährliche Kollektorertrag aus dem Solar-Keymark-Datenblatt nach EN ISO 9806 des Kollektors
    für den deutschen Referenzort Würzburg bei 50 °C.
  2. Die Förderung wird im Neubau wie auch bei Anlagennachrüstungen, Anlagenersetzungen und Anlagenerweiterungen gewährt.
  3. Die Förderung beträgt 0,50 Euro je Kilowattstunde des jährlichen Kollektorertrags.
  4. Die Mindestkapazität des vorzuhaltenden Solarpufferspeichers beträgt 1 Liter Wasseräquivalent je 10 kWh jährlichem Kollektorertrag.
    Innovative Speicherformen wie Erdwärmespeicher oder Eisspeicher sind zulässig.
  5. Als Bagatellgrenze zur Vermeidung unnötiger Bürokratie gilt ein Mindestertrag von 2.000 kWh für Ein- und Zweifamilienhäuser
    sowie 6.000 kWh für Mehrfamilienhäuser bezogen auf die Gesamtleistung der Anlage.

Dass die Solarförderung noch nicht so funktioniert, behindert die Energiewende genauso wie der 52 Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik.

Das Team der Energiedepesche hat freundlicherweise einen Solarthermie-Sonderdruck als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Hier der Download-Link zu dieser Datei: www.ahornsolar.de/files/Energiedepesche_Solarthermie_2019-2.pdf (1.0 MB)