Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nennt Solarthermie ausdrücklich als Option für den Ersatz oder die Erweiterung einer Heizungsanlage. Außerdem gibt es nun wieder eine faire Anerkennung des Solarwärmeanteils, um den eine vernünftig dimensionierte Kollektorfläche den Brennstoffverbrauch eines Heizkessels zu vermindert. Damit lässt sich noch für viele Jahre der teure Anteil grünen Brennstoffs vermeiden. Das verschafft Zeit, um das Haus für den Einsatz einer Wärmepumpe vorzubereiten oder einen Wärmenetzanschluss vorzubereiten.
Die Anforderungen wurden weitgehend aus dem Gebäudeenergiegesetz 2023 übernommen, jedoch mit diesen wesentlichen Änderungen:
- Die Aperturfläche muss nur mit 0,04 m² je Quadratmeter Gebäudenutzfläche (Mehrfamilienhaus: 0,03 m² / m² AN) dimensioniert sein, während das GEG enorme 0,07 m² Aperturfläche (MFH: 0,06 m²) je m² AN fordert.
- Das GModG erkennt auf Basis dieser sehr praxisgerechten Dimensionierung die Erfüllung von 15 Prozent der „Bio-Treppe“ an.
Bei der Kombination von Solarthermie mit einer Wärmepumpe, einem Biomassekessel oder dem Anschluss eines Wärmenetzes gibt es überhaupt keine Anforderung an die Dimensionierung der Solarthermie. Aber auch hier bewirkt sie in jedem Fall, dass die Heizungsanlage weniger teure Energie verbraucht.
Die Systematik des neuen Gesetzes ist erstaunlich stark am zuvor heftig kritisierten GEG orientiert. Ganze Paragraphen wurden nur leicht redaktionell bearbeitet mit neuer Nummerierung in das GModG übernommen. Einen Überblick gibt diese Darstellung der zukunftsfähigen Heiztechniken:

Auch die Anforderungen an eine solarthermische Anlage wurde aus dem GEG übernommen, vom § 71e GEG in § 44 GModG. Diese betreffen die Pflicht, dass die Solarthermieanlage bzw. die Sonnenkollektoren nach Solar Keymark zertifiziert sein müssen. Damit wird sichergestellt, dass ein herstellerunabhängiges Institut die Qualität und Leistungsdaten des Produkts geprüft und dokumentiert hat.
Ein Solar Keymark muss alle fünf Jahre verlängert werden, alle zehn Jahre auf Basis eines neuen Kollektortests. Das lohnt sich nur für Sonnenkollektoren erfolgt, die weiterhin vertrieben werden. Die Lebensdauer eines fachgerecht betriebenen Sonnenkollektors liegt dagegen bei weit über 25 Jahren. Durch die Formulierung des GModG § 44 Einbau einer solarthermischen Anlage ist klargestellt, dass die Pflicht für ein gültiges Solar Keymark für den Zeitpunkt der Installation bzw. Inbetriebnahme gilt. Es lohnt sich, das Zertifikat aus der Online-Datenbank (solarkeymark.eu/database) herunterzuladen und mit der Anlagendokumentation aufzubewahren, da es nach Ablauf aus dieser gelöscht wird.
Bei aller Kritik am GModG-Entwurf, vor allem hinsichtlich des fehlenden Schlusstermins für den Einsatz fossiler Brennstoffe im Gebäudesektor, gibt das Gesetz der Solarthermie also wieder eine Chance, zur Wärmewende beizutragen:
- Erzeugt 100% erneuerbare Wärme
- Ohne Verbrennung
- Minimaler Stromverbrauch – und der kommt überwiegend aus regionalen PV-Anlagen
- Kein Warten auf einen Netzanschluss
- Frei kombinierbar mit anderen Wärmeerzeugern
- FreiHeizEnergie!
