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CO2online.de

greenUp-Architektur und Bauberatung

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https://www.sonnenhaus-institut.de/

Partnerfirmen

www.apritec.com
Spezialisierter Haustechnik-Fachgroßhandel im Bereich Heizen, Klimatisieren und Regeln

Technische Alternative
https://www.ta.co.at/

Regelungstechnik
www.resol.de


Hottgenroth Software
Software für Planer, Architekten, Handwerker und Handelsunternehmen
www.hottgenroth.de

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Heizungstechnik Ingenieur Wolfgang Greiner St. Johann in Tirol
Optimierung von Energie- und Heizungssystemen

Dipl.-Ing. Wolfgang Buttner  Landsberg / Lech
Energieberater

Forster Sohacon  München
IT Soft- und Hardware + Solarprojekte

Daschkey oHG  Greifenberg
Heizung Bäder Kachelofenbau

Pieger Haustechnik Traunreut
Heizung Sanitär Solar

Karl Klier GmbH & Co. KG  Feldkirchen-Westerham
Sanitär Heizung Klima

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Feldkirchen-Westerham


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Quelle: Disclaimer von Juraforum.de

Solarthermieförderung im Januar 2023

180 € pro Tonne CO2 kostet es, die Treibhausgasemissionen nicht zu reduzieren, sondern die Schäden der Klimakatastrophe zu zahlen. Eine typische Heizungsanlage im Einfamilienhaus, die jährlich 2.000 Liter Heizöl (2,6 kg CO2/Liter aus dem Brennstoff, zusätzlich die Emissionen von Transport und Raffinierie) verbraucht, verursacht in 10 Jahren also einen Schaden von rund 10.000 €, zusätzlich zu dem, was an Geld in die Erdölförderländer abfließt. Eine Sonnenkollektoranlage für Warmwasser und Heizungsunterstützung kann in den meisten Fällen so dimensioniert werden, dass sie den Heizölverbrauch um wenigstens 20 Prozent reduziert. Kombiniert mit einem Pelletskessel ist es sogar möglich, die Heizung schlagartig von einer CO2-Schleuder zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung umzubauen.

Seit sich durch den Angriff Russlands auf die Ukraine Heizöl, Erdgas und auch Strom extrem verteuert haben, können sich diejenigen freuen, die schon 2021 die hohen Zuschüsse für eine Solarthermieanlage genutzt haben, um damit ihren Energieverbrauch drastisch zu senken. Die Wirtschaftlichkeit der Solarwärme hat sich schlagartig verbessert!

Der durch die Energiekrise ausgelöste Nachfrageboom für alle Heizungstechnologien zur Nutzung erneuerbarer Energien hat auch einen Preisanstieg und eine Verlängerung der Lieferzeiten für die Komponenten von Solarthermieanlagen verursacht. Dennoch ist es nicht zu spät für eine solche Investition.

Die deutsche Bundesregierung setzt die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ fort!

Dabei ist eine Sonnenkollektoranlage die einzige Technologie, bei der die Förderung praktisch auch die gesamte Wärmeenergie abdeckt, die in den kommenden Jahrzehnten von dieser nutzbar gemacht wird. Daher lohnt es sich, auch Wärmepumpen und Pelletkessel mit Solarthermie zu kombinieren, weil diese genauso Strom- bzw. Brennstoffkosten verursachen wie herkömmliche Heizkessel.

Für die Installation einer Solarthermieanlage sehen die Richtlinien einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent vor. Bei typischen Installationskosten von rund 1.500 € je Quadratmeter Sonnenkollektor einschließlich Kollektorkreis, Solar-Pufferspeicher und Regelung kommen Förderbeträge zusammen, die man nicht ungenutzt lassen sollte, um sein Haus mit einer zukunftsfähigen Heizungsanlage auszustatten.

Die Klimabilanz eines Holzkessels ist viel besser als die eines mit fossilem Erdgas befeuerten Wärmeerzeugers. Trotzdem hat die Bundesregierung die Förderung für Biomassekessel auf 10 Prozent zusammengestrichen – unter der Voraussetzung, dass der Sonnenkollektor ausreichend groß bemessen ist, um bilanziell die Warmwasserbereitung voll zu versorgen.

Daher ist es unter normalen Voraussetzungen immer sinnvoll, einen Holzkessel mit Solarthermie zu ergänzen – oder sogar eher die 25 Prozent der Solarthermieförderung zu nutzen und die Anlage mit einem nicht geförderten Holzkessel zu ergänzen.

Erneuerbare Wärme gemeinschaftlich mit den Nachbarn nutzen

Eine immer noch zu wenig beachtete Variante der Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien ist der Anschluss an ein Wärmenetz. Das kann ein großes Fernwärmenetz mit einem Wärmemix sein, dessen Primärenergiefaktor höchstens 0,6 beträgt, oder ein kleines Wärmenetz für bis zu eingespeist werden oder ein kleines „Gebäudenetz“, das bis zu 16 Gebäuden (bzw. 100 Wohnungen) mit wenigstens 25% erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme versorgt.

Damit ist der Weg frei für große Solarthermieanlagen, die eine ganze Nachbarschaft versorgen.

Wann, wenn nicht jetzt?!

Dank der hohen, an den Investitionskosten orientierten Zuschüsse lohnt es sich, nicht nur einen Sonnenkollektor auf eine ineffiziente Heizungstechnik aufzupfropfen, sondern eben eine echte Solarthermieanlage mit Pufferspeicher, moderner Regelungtechnik und hocheffizientem Wärmeerzeuger für die Nachheizung zu installieren.

Die Details zum Förderprogramm finden sich auf den Internetseiten des BAFA und des BMWK. Leider ist der aktuelle Stand der Informationen zu Richtlinien, Technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Kosten nach einigen kurzfristig eingeführten Änderungen etwas unübersichtlich geworden. Dennoch ist es sinnvoll, jetzt einen Antrag zu stellen, weil nach Änderungen die Anforderungen eher verschärft und die Zuschussanteile eher gekürzt werden.

Das Ingenieurbüro solar energie information unterstützt Sie gerne dabei, mit dem passenden Konzept und den richtigen Unterlagen den Antrag für Ihr Projekt zu stellen.

Hinweise zum Schluss: Irrtum und veralteter Stand der Informationen ist nicht ausgeschlossen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Vergabe entscheidet die Förderstelle.

Repowering für Sonnenkollektoranlagen

Repowering

ist vor allem aus der Windenergiebranche bekannt und bezeichnet die Erneuerung von Energieerzeugungsanlagen am selben Standort. „Durch die rasante Entwicklung der Technologie (…) ist es in vielen Fällen rentabel, schon vor Ablauf der technischen Lebensdauer alte, kleine Anlagen durch neue, größere zu ersetzen.“ (aus: Wikipedia)

Was für die Erzeugung von Ökostrom richtig ist, kann auch guter Ansatz für Sonnenkollektoranlagen sein, die in die Jahre gekommen sind. Dazu lohnt sich ein Blick auf den Kollektor, auf den Solarspeicher und auf die Regelungstechnik.

„Repowering für Sonnenkollektoranlagen“ weiterlesen

Energiedepesche 2/2019 mit großem Themenblock Solarthermie

Die Energiedepesche ist eine vierteljährlich erscheinende Zeitschrift, die allen Mitgliedern des Bundes der Energieverbraucher kostenfrei zugesandt wird und auch im Abo erhältlich ist.

Die aktuelle Ausgabe 2/2019 hat mit drei Doppelseiten einen großen Themenblock zur Solarthermie. Ich bin stolz darauf, die meisten Inhalte dazu geliefert zu haben und danke der Redaktion der Energiedepesche für die gute Zusammenarbeit. Und auch dafür, dass sie mithilft, diese Erkenntnis zu verbreiten:

Die Solarthermie hat mit vielen Mythen zu kämpfen: Die Technik sei antiquiert und lohnen würden sich die Anlagen sowieso nicht. Das stimmt natürlich nicht: Ob Solar-Plusenergiehaus oder Solaraktiv-Mehrfamilienhaus, im Neubau ermöglicht die Solarthermie die Einhaltung strengster Baurichtlinien und auch für Bestandsgebäude winken staatliche Fördermittel.

Energiedepesche 2/2019, Seite 28

Der Bund der Energieverbraucher setzt sich immer wieder dafür ein, eine klimafreundliche Energieversorgung zu erreichen, ohne dass die Verbraucher übermäßige Energiekosten aufgebürdet bekommen. Hinsichtlich der Solarthermie ist daher sein Vorschlag für eine bessere Solarthermieförderung bemerkenswert:

Der Bund der Energieverbraucher fordert, an Stelle des jetzigen
Förderdschungels eine aus fünf Punkten bestehende zielführende, sozial gerechte und einfach nachvollziehbare Förderung zu schaffen:

  1. Bemessungsgrundlage der Förderung ist der jährliche Kollektorertrag aus dem Solar-Keymark-Datenblatt nach EN ISO 9806 des Kollektors
    für den deutschen Referenzort Würzburg bei 50 °C.
  2. Die Förderung wird im Neubau wie auch bei Anlagennachrüstungen, Anlagenersetzungen und Anlagenerweiterungen gewährt.
  3. Die Förderung beträgt 0,50 Euro je Kilowattstunde des jährlichen Kollektorertrags.
  4. Die Mindestkapazität des vorzuhaltenden Solarpufferspeichers beträgt 1 Liter Wasseräquivalent je 10 kWh jährlichem Kollektorertrag.
    Innovative Speicherformen wie Erdwärmespeicher oder Eisspeicher sind zulässig.
  5. Als Bagatellgrenze zur Vermeidung unnötiger Bürokratie gilt ein Mindestertrag von 2.000 kWh für Ein- und Zweifamilienhäuser
    sowie 6.000 kWh für Mehrfamilienhäuser bezogen auf die Gesamtleistung der Anlage.

Dass die Solarförderung noch nicht so funktioniert, behindert die Energiewende genauso wie der 52 Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik.

Das Team der Energiedepesche hat freundlicherweise einen Solarthermie-Sonderdruck als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Hier der Download-Link zu dieser Datei: www.ahornsolar.de/files/Energiedepesche_Solarthermie_2019-2.pdf (1.0 MB)