Solarthermie im Gebäudemodernisierungsgesetz

Die gute Nachricht zuerst: Der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nennt Solarthermie ausdrücklich als Option für den Ersatz einer Heizungsanlage. Außerdem soll es nun eine faire Anerkennung des Solarwärmeanteils geben, den eine vernünftig dimensionierte Kollektorfläche liefert, um den Brennstoffverbrauch einer Heizungsanlage zu vermindern.

Die Anforderungen wurden weitgehend aus dem Gebäudeenergiegesetz 2023 übernommen, jedoch mit diesen wesentlichen Änderungen:

  • Die Aperturfläche muss nur mit 0,04 m² je Quadratmeter Gebäudenutzfläche (Mehrfamilienhaus: 0,03 m² / m² AN) dimensioniert sein, während das GEG enorme 0,07 m² Aperturfläche (MFH: 0,06 m²) je m² AN fordert.
  • Das GModG erkennt auf Basis einer sehr praxisgerechten Dimensionierung die Erfüllung von 15 Prozent der „Bio-Treppe“ an, während das GEG nur 12,5 Prozent solarthermischen Deckungsanteil in eine Verminderung des Grüngas-Anteils um 5 Prozentpunkte (von 65 auf 60%) umrechnete.

Bei der Kombination von Solarthermie mit einer Wärmepumpe, einem Biomassekessel oder dem Anschluss eines Wärmenetzes gibt es überhaupt keine Anforderung an die Dimensionierung der Solarthermie. Hier bewirkt sie in jedem Fall, dass die Heizungsanlage weniger Energie verbraucht.

Die Systematik des neuen Gesetzes ist erstaunlich stark am zuvor heftig kritisierten GEG orientiert. Ganze Paragraphen wurden nur leicht redaktionell bearbeitet mit neuer Nummerierung in das GModG übernommen. Einen Überblick gibt diese Darstellung der zukunftsfähigen Heiztechniken:

Aus dem GEG übernommen ist u.a. die Pflicht, dass die Sonnenkollektoren von neu installierten Solarthermieanlagen nach Solar Keymark zertifiziert sein müssen.

Das GModG darf aber nicht dazu führen, dass bereits in Betrieb befindliche Sonnenkollektoren nicht mehr für den EE-Anteil angerechnet werden dürfen, falls das zum Zeitpunkt der Installation gültige Solar Keymark zwischenzeitlich erloschen ist. Das betrifft viele Bestandsanlagen mit älteren Sonnenkollektoren, die nicht mehr am Markt angeboten werden und deshalb auch kein aktuell gültiges Solar Keymark Zertifikat mehr haben. Es muss für Kollektoren, die im praktischen Betrieb gute Solarerträge liefern, ausreichen, wenn ein Solar Keymark Zertifikat zum Zeitpunkt der Installation vorlag.

Bei aller Kritik am GModG-Entwurf, vor allem hinsichtlich des fehlenden Schlusstermins für den Einsatz fossiler Brennstoffe im Gebäudesektor, gibt das Gesetz der Solarthermie wieder eine Chance, zur Wärmewende beizutragen:

  • Erzeugt 100% erneuerbare Wärme
  • Ohne Verbrennung
  • Minimaler Stromverbrauch – und der kommt überwiegend aus regionalen PV-Anlagen
  • Kein Warten auf einen Netzanschluss
  • Frei kombinierbar mit anderen Wärmeerzeugern
  • FreiHeizEnergie!